Der BWHV hat am 3. November 2025 Heinz Nitsche als ersten Compliance-Beauftragten des Verbands eingesetzt. Der Compliance-Verantwortliche arbeitet ehrenamtlich und wurde vom Präsidium gewählt. Er darf keine weiteren Funktionen im BWHV übernehmen, arbeitet unabhängig und unabhängig von operativen Entscheidungen.
Die Aufgaben des Compliance-Beauftragten nach § 14 der Compliance- und Werteordnung sind folgende:
Der Compliance-Beauftragte hat neben einer präventiv beratenden Funktion für alle Mitarbeiter und Funktionsträger (z.B. bei potenziellen Interessenkonflikten) im Falle der Anrufung noch weitere Aufgaben und Befugnisse:
- Prüfung möglicher Verstöße
- Bewertungen der Relevanz und
- Abgabe von Empfehlungen an das zuständige Entscheidungsgremium bzgl. der weiteren Vorgehensweise.
Er besitzt zudem ein Initiativrecht, wenn er nicht direkt angerufen wird, aber von externen Stellen Kenntnis von möglichen Vorfällen erlangt.
Der Compliance-Beauftragte ist immer zuständig bei Regelverstößen von Präsidiumsmitgliedern und Mitgliedern der Bezirksvorstände (Untersuchung, Aufarbeitung).