Schiedsrichter-Ausbildung
Das Amt des Schiedsrichters ist mehr als nur eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung am Wochenende. Schiedsrichter sind nicht nur ehrenamtliche Unparteiische, sondern tragen maßgeblich zu einem reibungslosen Handballspiel bei. Ohne Schiedsrichter, kein Spiel!
Der ausgebildete Kinderhandball-Spielleiter soll bei den Spieltagen des Heimatvereins die Spielleitung in den Altersklassen F- und E-Jugend übernehmen.
Der Einsatz bei der Spielleitung von D-Jugend Spielen ist dann möglich, wenn der Heimverein diese Altersklasse selbst besetzen muss.
Der Kinderhandballspielleiter wird nicht auf das Schiedsrichter-Soll des Vereins angerechnet. In der Pilotphase hat die Lizenz unbefristete Gültigkeit, eine Fortbildungspflicht besteht nicht.
Über den Kinderhandball-Spielleiter sollen Eltern, andere Erwachsene und Jugendliche ab 14 an das Schiedsrichterwesen herangeführt werden. Die Spiele im Bereich der F-, E- und D-Jugend müssen meist vom Heimverein mit Schiedsrichtern besetzt werden. In diesem Altersbereich handelt es sich um Sonderspielformen, die oftmals bei ausgebildeten Schiedsrichter wenig bekannt sind. Spiele in diesem Altersbereich sollen zukünftig von einem Kinderhandball-Spielleiter geleitet werden. Evtl. können auf diesem Weg auch interessierte Erwachsene und Jugendliche für die Schiedsrichter-Neulingsausbildung gewonnen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich zum Kinderhandball-Spielleiter ausbilden lassen zu können:
- mindestens 14 Jahre alt
- Interesse am Handball und Spielverständnis
- Freude am Engagement für den Verein
Die Ausbildung obliegt dem Verbandsausschuss Jugend, Schule, Bildung. Hier findet ein reger Austausch mit dem Verbandsausschuss Schiedsrichter statt.
Der Kinderhandball-Spielleiter wird unter Beachtung der Vorgaben vom Bezirk ausgebildet. In allen Bezirken werden einheitliche Schulungsunterlagen verwendet, die vom Verband erstellt wurden.
Die Ausbildung umfasst eine Theorieeinheit, die meist an einem Abend stattfindet, sowie eine praktische Prüfung.
Die Theorie-Einheit umfasst ca. 2 Stunden (3 Lerneinheiten (LE). Dabei werden die folgenden Inhalte gelehrt:
- Einstieg
- Allgemeine Infos zum Schiedsrichter
- Regelfilm zum Kinderhandball
- Handball Regeln allgemein
- Regeln Sonderspielformen (F- und E-Jugend)
- Schiedsrichter als Pädagoge
- Pfiffe / Handzeichen und Laufwege
- Fragen / Anregungen
In der Ausbildung werden nicht nur abstrakt die Regeln vermittelt, sondern viel mehr die Freude am Pfeifen verkörpert. Die angehenden Kinderhandballspielleiter sollen zum selbstsicheren Auftreten motiviert und mit den wichtigsten Regeln im Kinderhandball vertraut gemacht werden. Nicht jede Regel und jede mögliche Spielsituation wird bis in Detail erörtert. Es steht viel mehr das pädagogische Pfeifen im Vordergrund.
Die praktische Prüfung soll zeitnah an die Theorie angefügt werden und wird von einem Bezirksvertreter abgenommen. Dies sollte entweder bei einem der folgenden E-Jugendspieltage oder in einem Bezirksauswahltraining geschehen. Die Bezirksauswahl fungiert hier als Demogruppe. Ebenso sind für die Praxisprüfung Bezirksspielfeste, Sommerrunden oder sonstige Turniere geeignet. Jeder Teilnehmer übernimmt für 10-15 Minuten (abhängig von der Spielzeit und der Teilnehmerzahl) die Spielleitung und bekommt im Nachgang eine Rückmeldung.
Die Teilnehmergebühren regelt die Finanz-, Beitrags- und Gebührenordnung.
Die ausgebildeten Kinderhandball-Spielleiter bzw. der Verein kann sich bzw. ihm freiwillig ein entsprechendes T-Shirt kaufen. Weitere Infos dazu finden Sie weiter unten unter der Rubrik „T-Shirt Bestellformular“.
Um die Kinderhandball-Spielleiter auch optisch zu kennzeichnen, haben wir ein spezielles T-Shirt entwickelt. Sollte also ein Schiedsrichter ein solches T-Shirt tragen, weiß man es handelt sich um einen Kinderhandball-Spielleiter. Das T-Shirt gibt es hier online zu kaufen.
Der ausgebildete Jugendhandball-Spielleiter ist befähigt auf Bezirksebene Spiele der Altersklassen E-, D- und C-Jugend zu leiten. Die C-Jugend im Bezirk ist die höchste Spielklasse für ausgebildete Jugendhandball-Spielleiter.
Jugendhandball-Spielleiter werden hauptsächlich in der C-Jugend eingesetzt.
Mit dem Jugendhandball-Spielleiter möchte der BWHV die Lücke zwischen dem Kinderhandball-Spielleiter und dem Schiedsrichter schließen und den Einstieg in das Schiedsrichterwesen erleichtern. Die Ausbildung zum Jugendhandball-Spielleiter ist ein Bestandteil der modularen Schiedsrichter-Ausbildung des BWHV und entspricht dem zweiten Modul.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Jugendhandball-Spielleiter ist eine abgeschlossene Kinderhandball-Spielleiter-Ausbildung sowie ein Mindestalter von 15 Jahren.
Manche Bezirke werden jedoch auch Doppellehrgänge anbieten, sodass man sich beispielsweise an einem Wochenende zuerst als Kinderhandball-Spielleiter und danach noch zum Jugendhandball-Spielleiter ausbilden lassen kann (wenn das Mindestalter erreicht ist).
Die Durchführung der Ausbildung obliegt dem Schiedsrichterausschuss der Bezirke. Es wurden einheitliche Schulungsunterlagen erstellt, die in allen Bezirken verwendet werden.
Die Ausbildung zum Jugendhandball-Spielleiter erfolgt unter Beachtung der Vorgaben vom Bezirk und gliedert sich in zwei Teile:
- Theorieeinheit
- Praktische Prüfung
Die Theorieausbildung dauert ca. 7 Stunden und wird entweder an einem Tag oder alternativ an zwei Abenden durchgeführt.
Das Augenmerk der Theorieausbildung liegt auf den für die C-Jugend relevantesten Regeln:
- Regel 7: Spielen des Balles
- Regel 8: Regelwidrigkeiten
- Regel 14: Der 7-Meter Wurf
- Regel 16: Strafen
Alle anderen Regeln sowie die Handzeichen und Pfiffe werden kurz angeschnitten und thematisiert.
Zum Abschluss der Theorieausbildung findet ein 30-minütiger Regeltest statt. Dieser umfasst 15 Fragen, wovon 60% richtig beantwortet sein müssen.
Die praktische Einheit (entspricht in diesem Fall der Prüfung) findet im Rahmen von offiziellen Spielen statt, sollte vorzugsweise in der C-Jugend erfolgen und mind. 20 Minuten andauern.
Ebenso kann die Prüfung auch bei offiziellen Turnieren stattfinden (vorzugsweise auch Turniere der C-Jugend). Hier ist darauf zu achten, dass der Prüfling in Summe 20 Minuten im Einsatz ist.
Die Prüfung soll bewusst an C-Jugendspielen stattfinden, damit die Prüflinge gleich ein Gefühl für diese Altersklasse bekommen, in der sie später eingesetzt werden.
Die Teilnehmergebühren regelt die Finanz-, Beitrags- und Gebührenordnung.
Im Preis enthalten sind SR-Utensilien (Pfeife, Karten, Notizkarten, Wählmarke) sowie ein Schiedsrichtertrikot bzw. eine -Hose.
Nach einem Jahr als aktiver Jugendhandball-Spielleiter kann man sich für das dritte Modul (Crashkurs) der Schiedsrichterneulings-Ausbildung im Bezirk anmelden. Diese wird aufgrund der gemachten Erfahrungen für die ausgebildeten Jugendhandball-Spielleiter verkürzt. So kann man in verkürzter Form zum regulären Schiedsrichter ausgebildet werden. Das dritte Modul umfasst 16 Lerneinheiten (1 Lerneinheit entspricht 45 Minuten). Regulär würde die komplette Ausbildung 32 Stunden umfassen.
Beim Schiedsrichter-Crashkurs handelt es sich um eine verkürzte Neulingsausbildung an zwei Tagen.
Das Ziel des Crashkurses ist es, die zukünftigen Schiedsrichter zur Leitung eines Handballspiels unter Beachtung der gültigen Regeln und Regelauslegungen zu befähigen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Crashkurs der Schiedsrichter-Ausbildung sind (derzeit) laut Schiedsrichter-Ordnung die folgenden (mind. ein Kriterium muss erfüllt sein):
- Aktiver Spieler, mind. 25 Jahre
- Inhaber einer gültigen Lizenz (mind. C-Lizenz)
- aktiver SR-Beobachter
- aktiver Neutraler Zeitnehmer/Sekretär mit ZS-Ausweis (ab 3. Liga)
- ehemaliger SR
- geschulter Kinderhandball-Spielleiter
- ausgebildeter Jugendhandball-Spielleiter
Die theoretische Prüfung erfolgt als Regelüberprüfung nach den gültigen IHF-Regeln.
Die Prüfung erfolgt mit sogenannten Multiple-Choice-Fragen. Es sind grundsätzlich 30 Fragen aus dem vorgegebenen Fragenkatalog für die Prüfung auszuwählen. Für das Bestehen der theoretischen Prüfung sind mindestens 70% zu erreichen. Die theoretische Prüfung kann grundsätzlich wiederholt werden. Allerdings ist dann eine Frist von mindestens zwei Wochen einzuhalten.
Nach Ablegen der theoretischen Prüfung findet die praktische Prüfung statt. Die praktische Prüfung erfolgt durch eine Spielleitung von mindestens 15 Minuten mit Überprüfung der Fähigkeiten und Regelanwendung in der Praxis nach einem einheitlichen, vom DHB vorgegebenen Schema (Beobachtungsbogen). Das abschließende Ergebnis stellt eine Empfehlung für den weiteren Einsatz dar.
Die Teilnehmergebühren regelt die Finanz-, Beitrags- und Gebührenordnung.
Im Preis enthalten sind Pfeife, Kartenset, Regelheft, Wählmarke, Poloshirt, SR-Trikot sowie SR-Hose.
Gemäß Teil A § 3 der Schiedsrichterordnung (SRO) des Deutschen Handballbundes (DHB) sind die von der Schiedsrichterkommission des DHB erlassenen Richtlinien für die Durchführung der Ausbildung und Prüfung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in den Regional- und Landesverbänden verbindlich. Dem Ausschuss Schiedsrichterlehrstab des DHB obliegt die inhaltliche Erstellung dieser Richtlinien für die Durchführung der Ausbildung und Prüfung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern in den Regional und Landesverbänden (§ 12 Absatz 2 a). Die Richtlinien sind vom Ausschuss Schiedsrichterlehrstab des DHB erarbeitet und für Durchführung der Ausbildung und Prüfung in den Regional- und Landesverbänden verbindlich. Damit ist gewährleistet, dass im Bereich des DHB eine einheitliche Grundausbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern erfolgt.
Das Ziel der gesamten neuen Ausbildung (Schiedsrichter-Grundausbildung) ist es, die zukünftigen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zur Leitung eines Handballspiels unter Beachtung der gültigen Regeln und Regelauslegungen zu befähigen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Schiedsrichter-Grundausbildung und den Einsatz als neutraler Schiedsrichter sind die folgenden:
- die Mitgliedschaft in einem Verein, der über seinen Landesverband dem DHB angehört
- die charakterliche und körperliche Eignung
- die Vollendung des 16. Lebensjahres, für Minderjährige ist jedoch das Einverständnis ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich
- der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung nach den verbindlichen Vorgaben der DHB-Schiedsrichterkommission
Unabhängig vom erforderlichen Mindestalter kann schon vorher mit der Ausbildung begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Schiedsrichterausweises bzw. der erste Einsatz erfolgt – nach bestandenen Prüfungen - jedoch erst am/ab dem jeweiligen Geburtstag.
Die Ausbildung zum Schiedsrichter erfolgt unter Beachtung der Vorgaben vom DHB und folgt dabei einem integrierten Lenrkonzept. Sie bietet eine didaktisch sinnvolle Verknüpfung von Präsenzveranstaltungen mit einer modernen Form von E-Learning.
Die gesammte Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:
- Theorieeinheiten (=organisiertes Lernen im Selbststudium)
- praktische Ausbildung (=Praxismodul (Halleneinheiten))
Übersicht Gesamtablauf:
1. Informationsveranstaltung
2. Theoriemodul L1 „Basiswissen“
3. Praxismodul P1 (Praxis in der Halle)
4. Theoriemodul L2 „Aufbauwissen“
5. Praxismodul P2 (Praxis in der Halle)
6. Theoriemodul L3 „Fachwissen“
7. Praxismodul P3 (Praxis in der Halle)
8. Abschlussprüfung Theorie
9. Abschlussprüfung Praxis
Die Ausbildung besteht somit im Wesentlichen aus drei Praxismodulen (Präsenzausbildungen) in der Halle und drei Theoriemodulen/Lernmodulen, die als E-Learning-Module im Schiedsrichterportal durchgeführt werden.
Die theoretische Ausbildung erfolgt ausschließlich im Selbststudium (= E-Learning). Sie gliedert sich in drei Module. Die einzelnen Lernmodule sind in unterschiedlicher Anzahl in verschiedene Themenbereiche (=Lektionen) untergliedert und müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums absolviert werden. Wie lange dieser Zeitraum ist, ist von den organisatorischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Ausbildung in den einzelnen Bezirken abhängig und wird in der Informationsveranstaltung zu Beginn der Ausbildung bzw. in den Praxismodulen bekanntgegeben.
Ist ein Lernmodul absolviert, wird das nächste erst nach dem folgenden Praxismodul mittels in den Präsenzphasen ausgegebenen individuellen Code freigeschaltet.
Innerhalb der Module sind die Lektionen linear zu absolvieren, d. h, die darauffolgende Lektion wird erst freigeschaltet, wenn eine kleine Lernerfolgskontrolle erfolgreich abgeschlossen wurde.
Vor Aufnahme der Ausbildung werden die Interessenten über die Tätigkeit als Schiedsrichter generell informiert. Hierzu gibt es eine Informationsveranstaltung.
Die SR-Anwärter erhalten bei der Informationsveranstaltung den ersten Code um sich im SR-Portal zu registrieren. Die Registrierung im SR-Portal des DHB ist für die SR-Anwärter kostenfrei.
Die theoretische Prüfung erfolgt als Regelüberprüfung nach den gültigen IHF-Regeln.
Die Prüfung erfolgt mit sogenannten Multiple-Choice-Fragen. Es sind grundsätzlich 30 Fragen aus dem vorgegebenen Fragenkatalog für die Prüfung auszuwählen. Für das Bestehen der theoretischen Prüfung sind mindestens 70% zu erreichen. Die theoretische Prüfung kann grundsätzlich wiederholt werden. Allerdings ist dann eine Frist von mindestens zwei Wochen einzuhalten.
Nach Ablegen der theoretischen Prüfung findet die praktische Prüfung statt. Die praktische Prüfung erfolgt durch eine Spielleitung von mindestens 15 Minuten mit Überprüfung der Fähigkeiten und Regelanwendung in der Praxis nach einem einheitlichen, vom DHB vorgegebenen Schema (Beobachtungsbogen). Das abschließende Ergebnis stellt eine Empfehlung für den weiteren Einsatz dar.
Die Kosten der Schiedsrichter-Grundausbildung entnehmen Sie der Finanz-, Beitrags- und Gebührenordnung.
Im Preis enthalten sind Pfeife, Kartenset, Regelheft, Wählmarke, Poloshirt, SR-Trikot sowie SR-Hose.
In jedem Bezirk muss jährlich mindestens ein Schiedsrichter-Pflichtlehrgang mit mindestens 4 – 7 Fortbildungsstunden (FS) durchgeführt werden. Dabei werden Lerninhalte für mindestens 2 FS einheitlich vom Verbandsausschuss Schiedsrichter für alle Bezirke vorgegeben.
Im Rahmen des Schiedsrichter-Lehrgangs ist jährlich eine nicht bewertete Regelüberprüfung mit mindestens 15 Regelfragen aus dem Regelfragekatalog des DHB durchzuführen.
Ansprechpartner
Levin Wanders
Dualer Student – Schwerpunkt Schiedsrichter & Vereins-ZS
0761 21639634