Abgabefrist zur Meldung für den Verbandsspielbetrieb

  19.03.2026    Spieltechnik
Informationen aus der Spieltechnik

Gem. § 9 SpO BWHV i.V.m. Ziff. 3 der Durchführungsbestimmungen 2025/2026 ist für die Teilnahme am Spielbetrieb der Erwachsenenspielklassen des BWHV eine fristgerechte und rechtsverbindliche Teilnahmeerklärung Voraussetzung. Meldetermin gemäß § 9 (3) SpO BWHV ist der 01.04. eines jeweiligen Jahres.

Die Vereine müssen ihre Meldung für das Spieljahr 2026/2027 bis spätestens 01.04.2026, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist!) im dafür vorgesehenen System abgeben. Sie wurden bereits direkt per Mail über die Abgabe zur Meldung für den Verbandsspielbetrieb informiert. Alle Teams, die derzeit auf Verbandsebene spielen und am Verbandsspielbetrieb 2026/2027 teilnehmen wollen, müssen ihre Meldung abgeben. Das gleiche gilt für die Absteiger aus der 3. Liga in die Regionalliga wie auch die potenziellen Aufsteiger aus der Bezirksoberliga in die Landesliga.

Die Bezirke informieren ihre Vereine für den Bezirksspielbetrieb selbst.